1. Taxonomische Rangstufen
und taxonomische Einheiten |
Höchste Rangstufe im hierarchischen System der Lebewesen ist das Reich. Von Linné
wurden sämtliche Lebewesen zwei Reichen zugeordnet, dem Tierreich und dem Pflanzenreich.
Diese Einteilung hielt sich trotz Entdeckung der Mikroorganismen hartnäckig und wird auch
heute noch gebraucht. Die heute vorliegenden Kenntnisse über die Entwicklungsgeschichte
(Phylogenie) der Lebewesen sprechen für eine Einteilung in mindestens fünf
eigenständige Organismengruppen. Demzufolge existieren heute verschiedene Systeme, die
diesen Erkenntnissen gerecht werden. Im einzelnen handelt es sich dabei um das |
# System der fünf Reiche (Monera, Protista, Fungi, Plantae, Animalia) |
# System der sechs Reiche (Monera unterteilt in die eigenständigen Reiche Eubacteria
und Archaebacteria) |
# System der drei Domänen (s. unten) |
# System der acht Reiche [Monera unterteilt in Eubacteria und Archaebacteria, Protista
in Archaezoa, Protista (Protozoa) und Chromista; Rot- und Grünalgen den Plantae
zugeordnet] |
Obwohl die im Rahmen der Vorlesung behandelten Organismen unter dem Obergriff
"Pflanzenreich" besprochen werden, handelt es sich bei dem hier vorgestellten
System um das System der drei Domänen.
Prinzip dieses Systems ist es, dass dem Reich als höchste Rangstufe noch eine weitere Rangstufe vorangestellt wird, die als Domäne
bezeichnet wird. Danach werden die Lebewesen in ARCHAEA, BACTERIA und EUCARIA
untergliedert. Die Domänen Archaea und Bacteria entprechen gemeinsam dem ersten Reich im
System der fünf Reiche, den MONERA. In der Domäne Eucaria
werden fünf Organisationstypen unterschieden. Schleimpilze, eukaryotische Algen und
Flechten gehören gemeinsam dem Reich PROTISTA im System der
fünf Reiche an, der Organisationstyp Pilze entspricht dem Reich FUNGI
und der Organisationstyp Grüne Landpflanzen dem Reich PLANTAE.
Organismen aus dem fünften Reich, den ANIMALIA, wurden entsprechend des Inhalts der
Vorlesung nicht in die systematische Gliederung aufgenommen. |
|
|
|
|
© Thomas Schoepke |
|
|